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Amalgamverbot seit 2025 – Was bedeutet das für Sie?

Amalgamverbot seit 2025 – Was bedeutet das für Sie?

24. März 2026 von Dr. Philipp Kaiser, MMSc LLM

Hintergründe, Gründe und moderne Alternativen im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union weitgehend untersagt. Viele unserer Patientinnen und Patienten möchten wissen, was genau das bedeutet und ob sie selbst betroffen sind.

Als moderne Zahnarztpraxis möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen klar, verständlich und ohne Fachjargon erklären.

Was bedeutet das Amalgamverbot konkret?

Mit der neuen EU-Quecksilberverordnung wurde beschlossen, dass Amalgamfüllungen nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden dürfen.

Zusätzlich wurden:

  • Herstellung und Export von Amalgam gestoppt

  • der Einsatz von quecksilberhaltigen Materialien stark eingeschränkt

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Belastung durch Quecksilber deutlich zu reduzieren.

Wichtig für Sie: Das Verbot betrifft vor allem neue Füllungen, bestehende Amalgamfüllungen dürfen weiterhin im Mund bleiben.

Warum wurde Amalgam überhaupt abgeschafft?

Umweltschutz im Fokus

Amalgam besteht zu etwa 50 % aus Quecksilber, einem Stoff, der als Umweltgift gilt und sich in Ökosystemen anreichern kann.

Gesundheitliche Vorsorge

Auch wenn bestehende Füllungen als sicher gelten, verfolgt die EU eine klare Strategie:
möglichst vollständiger Verzicht auf Quecksilber im Alltag

Internationale Abkommen

Das Verbot steht im Zusammenhang mit globalen Maßnahmen zur Reduktion von Quecksilber.

Welche Alternativen gibt es heute?

Die gute Nachricht:
Amalgam wird schon lange kaum noch benötigt.

Heute stehen moderne Materialien zur Verfügung, die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen:

  • Kompositfüllungen (zahnfarben & stabil)

  • Glasionomerzemente (für kleinere Defekte)

  • Keramiklösungen (hochwertig & langlebig)

Diese Materialien sind quecksilberfrei, gut verträglich und optisch deutlich ansprechender.

Muss ich meine alten Amalgamfüllungen ersetzen lassen?

In den meisten Fällen: Nein.

Bestehende Füllungen können im Mund bleiben, solange sie:

  • intakt sind

  • keine Beschwerden verursachen

Ein Austausch ist nur sinnvoll, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Was bedeutet das für Sie im Alltag?

Für Sie als Patientin oder Patient ändert sich meist nur wenig:

  • Sie erhalten weiterhin eine hochwertige Versorgung

  • moderne Materialien sind bereits langjährig bewährt

  • ästhetische Lösungen sind heute Standard

Fazit: 

Ein Schritt in die Zukunft der Zahnmedizin

Das Amalgamverbot 2025 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Umweltschutz und nachhaltige Medizin.

Dank moderner Materialien profitieren Sie heute von ästhetischen, langlebigen und gut verträglichen Lösungen.

Sie haben Fragen zu Ihren Füllungen oder wünschen eine Beratung?
Wir sind gerne persönlich für Sie da.

 



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