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Zahnersatz: Kostenübernahme durch die Krankenkasse einfach erklärt

Zahnersatz: Kostenübernahme durch die Krankenkasse einfach erklärt

27. Januar 2026 von Dr. Philipp Kaiser, MMSc LLM

Kronen, Brücken oder Prothesen sind wichtige Leistungen für Funktion und Ästhetik Ihrer Zähne. Gleichzeitig stellen sich viele Patientinnen und Patienten die Frage:

Was übernimmt die Krankenkasse und welche Kosten sind privat zu tragen?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick über die Kostenregelung beim Zahnersatz im österreichischen Gesundheitssystem.

Zahnersatz: Die wichtigsten Grundlagen

In Österreich ist Zahnersatz nur eingeschränkt eine Kassenleistung. Die gesetzlichen Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) übernehmen grundsätzlich nur einfache, medizinisch notwendige Versorgungen. Hochwertige oder ästhetische Lösungen gelten meist als Privatleistungen.

Was zahlt die Krankenkasse ?

Je nach Versicherungsträger werden folgende Leistungen ganz oder teilweise übernommen:

  • Einfache Metallkronen (meist im Seitenzahnbereich)

  • Einfache Brücken in medizinisch begründeten Fällen

  • Herausnehmbare Teil- oder Vollprothesen

  • Reparaturen bestehender Prothesen

Die Abrechnung erfolgt entweder:

  • direkt über die Krankenkasse (Sachleistung bei Vertragspartnern) oder

  • über einen Kostenersatz, wenn die Behandlung bei einer Wahlzahnärztin oder einem Wahlarzt erfolgt

Wie hoch ist der Kostenersatz?

Bei Behandlungen außerhalb eines Kassenvertrags erhalten Sie in der Regel:

  • einen prozentuellen Kostenersatz

  • dieser liegt meist bei 40–80 % des Kassentarifs

Wichtig: Der Kassentarif ist oft deutlich niedriger als die tatsächlichen Behandlungskosten. Ein Eigenanteil bleibt daher fast immer bestehen.

Was zahlt die Krankenkasse nicht?

Nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind unter anderem:

  • Vollkeramische Kronen und Brücken

  • Implantate und der chirurgische Eingriff

  • Hochwertige Materialien (z. B. Zirkon, Keramik)

  • Ästhetische Zusatzleistungen

Diese Leistungen gelten als Privatleistungen und werden direkt mit der Patientin oder dem Patienten verrechnet.

Implantate: Private Leistung mit möglichem Kostenersatz

Implantate zählen nicht zu den Kassenleistungen. In manchen Fällen ist jedoch möglich:

  • ein teilweiser Kostenersatz für den darauf befestigten Zahnersatz (z. B. Krone oder Prothese)

  • abhängig vom Versicherungsträger und der individuellen Situation

Eine vorherige Kostenaufstellung ist hier besonders wichtig.

Sozialtarife und Unterstützungen

Für Menschen mit geringem Einkommen bestehen unter Umständen:

  • Sozialtarife bei bestimmten Versicherungsträgern

  • individuelle Unterstützungen oder Zuschüsse

Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Zahnzusatzversicherung: Sinnvoll oder nicht?

Eine private Zahnzusatzversicherung kann in Österreich sinnvoll sein, wenn Sie:

  • Wert auf ästhetisch hochwertigen Zahnersatz legen

  • Implantate oder Keramiklösungen planen

  • Ihren Eigenanteil langfristig reduzieren möchten

Die Leistungen variieren stark je nach Tarif, eine frühzeitige Beratung lohnt sich.

Unser Fazit

In Österreich übernimmt die Krankenkasse vor allem einfache, medizinisch notwendige Zahnersatzlösungen. Moderne, ästhetische und komfortable Versorgungen sind meist privat zu bezahlen. Wir beraten Sie transparent, klären Sie über Kosten und Alternativen auf und erstellen eine individuelle Kostenübersicht, damit Sie sicher entscheiden können.

Haben Sie Fragen zu Zahnersatz oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.



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